AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 08:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/99ecab1d-e62a-42e1-a160-803d7d6c0dd8/

1355 Neubau Pharmazie - Leistungen Fachplanung Labortechnik

Notice-ID: 99ecab1d-e62a-42e1-a160-803d7d6c0dd8 · Procedure-ID: 60c6dfdf-cfcb-48ba-9e6e-a862be5b5aac

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Stammdaten

Auftraggeber
Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Mainz
Veröffentlicht
31.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Leistungen Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7, Labortechnik, gemäß HOAI, Neubau Pharmazie. Die Beauftragung von LPH 2-4 erfolgt jeweils einschließlich BIM-spezifischer Grundleistungen und Besonderer Leistungen (siehe Anlage Laborplanung - Spezifische Leistungspflichten). Nach Abschluss der LPH 3 (inkl. Leitdetails) und Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) (externer Dienstleister) ist eine Vergabe der Planungs- und Bauleistungen an einen Generalunternehmer (GU) vorgesehen. Geplant ist eine Übertragung der Leistungen für die Qualitätssicherung der Bauausführung (LPH 8) an den Ersteller der FLB baubegleitend zur Bauüberwachungstätigkeit des GU.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).