AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/99fd0419-ebbf-4b80-9a81-ea552f122497) · Abgerufen am 08.08.2026 09:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/99fd0419-ebbf-4b80-9a81-ea552f122497/

Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4 – 6 und 8) beim Neubau Michel-Buck-Gemeinschaftsschule in Er

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Ertingen, Ertingen
Veröffentlicht
12.08.2025
Frist (Submission)
15.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Neubau/Umbau und Sanierung mit Teilabbruch der Sporthalle zur Umsetzung des Ganztagesangebotes an der Michel-Buck-Gemeinschaftsschule in Ertingen. Die Sporthalle wird abgebrochen, die Umkleidebereiche werden umgenutzt. Für die Gruppenräume und den Bewegungsraum wird ein Anbau errichtet. Das erweiterte Angebot führt zu Anpassungen im Bereich der Mensa und der Freiflächen. Für das Projekt sollen Leistungen für die Technische Ausrüstung gemäß HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2 Anlagengruppen 4-6 und 8 erbracht werden. Das Leistungsbild orientiert sich an der HOAI § 55.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.02.2026
Ende
27.08.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im RP Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).