AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E65569193) · Abgerufen am 21.08.2026 22:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9a1fa9f6-566d-4cb5-9d8b-65214e5b5368/

795nm Laser System

Notice-ID: 9a1fa9f6-566d-4cb5-9d8b-65214e5b5368 · Procedure-ID: e530fa68-5f13-4c60-b421-20fb2ad6419b

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Köln
Veröffentlicht
31.07.2026
Frist (Submission)
31.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38636100 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Am Institut für Quantentechnologie in Ulm, wird ein Lasersystem benötigt, um ein Quantenmemorytestsystem mit Rubidiumgas aufzubauen. Um einen Quantenspeicher zu bauen, werden zwei Laserdioden mit schmaler Linienbreite benötigt. Diese beiden Laser müssen auf leicht unterschiedlichen Frequenzen betrieben werden, die präzise zueinander justiert sind, um zunächst den ‚Signalübergang‘ und anschließend den ‚Steuerübergang‘ in Rubidium-87 anzusprechen. Die Laser müssen zwei bestimmte Übergänge der D1-Linie von Rubidium-87 anregen. Mindestens einer der beiden Laser muss auf eine der beiden atomaren Linien stabilisiert sein; der zweite Laser wird entweder auf die andere Linie oder vorzugsweise phasengekoppelt mit dem ersten Laser unter einem Frequenzversatz von 6,835 GHz (sogenanntes ‚Offset-Locking‘) betrieben, wobei diese Kopplung durch eine Mikrowellenfrequenzreferenz gesteuert wird. Beide Laser müssen koordiniert werden, weshalb eine gemeinsame Steuerung erforderlich ist. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen. 795nm Laser System

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).