AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung Pflanzen Forstbetrieb Hammer und Lübben - Frühjahr 2026
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Forst Brandenburg - Vergabemanagement Standort Eberswalde, Eberswalde
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- Frist (Submission)
- 27.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 03450000 — Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft
- Branche
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Lieferung von Pflanzen für die Frühjahrsaufforstung 2026 - Forstbetrieb Hammer und Lübben
Lose
7 Lose (max. 7 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 7 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — FoB Hammer - Lieferung Hainbuche
- Erfüllungsort
- Groß Köris
Los 2 — FoB Hammer - Lieferung Küstentanne
- Erfüllungsort
- Groß Köris
Los 3 — FoB Hammer - Lieferung Nordmanntanne
- Erfüllungsort
- Groß köris
Los 4 — FoB Hammer - Lieferung Aspe
- Erfüllungsort
- Groß Köris
Los 5 — FoB Hammer - Lieferung Esskastanie
- Erfüllungsort
- Groß Köris
Los 6 — FoB Lübben - Lieferung Schwarzkiefer
- Erfüllungsort
- Lübben
Los 7 — FoB Lübben - Lieferung Nordmanntanne
- Erfüllungsort
- Lübben
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 17 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.03.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).