AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Makrophyten-Kartierung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Jena
- Veröffentlicht
- 27.05.2026
- Frist (Submission)
- 02.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90700000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Gegenstand der Auftragsleistung ist die Erfassung der biologischen Qualitätskomponente Makrophyten & Phytobenthos mit ihren drei bewertungsrelevanten Teilkomponenten Makrophyten, Diatomeen und sonstiges Phytobenthos in ihren Arten und Abundanzen an repräsentativen Fließgewässermessstellen sowie die Dokumentation der an den Messstellen angetroffenen Standortphysiographie zur Umsetzung der EU-WRRL. Die Auftragsleistung ist in zwei Gebietslose aufgeteilt und umfasst die selbständige Probenahme, die Aufarbeitung der Proben und Bestimmung der Arten im Labor, die digitale Datenerfassung und Auswertung mit dem PHYLIB-Tool und Expertenbewertung für den Gesamtzustand und die drei Teilkomponenten. Das Vertragsverhältnis wird zunächst nur bis zum 14.06.2027 geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (15.06. bis zum 14.06. des Folgejahres) wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Vertragslaufzeit bis spätestens zum 14.06. des laufenden Vertragsjahres die Kündigung des Vertrages gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Die Kündigungserklärung bedarf keiner Begründung. Das Vertragsverhältnis endet automatisch am 14.06.2029. Nähere Angaben zur Auftragsleistung sind den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung nebst Anlagen) zu entnehmen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Ende
- 14.06.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 9 Wochen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.