AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 12:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9a86dcdc-e643-4751-a84a-7597058a5d50/

Außenaufnahmen im Rahmen der Kohlenstoffinventur (CI) 2027 in Thüringen

Notice-ID: 9a86dcdc-e643-4751-a84a-7597058a5d50 · Procedure-ID: 20838d0a-a404-4741-aa34-47e652372be4

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Stammdaten

Auftraggeber
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts, Erfurt
Veröffentlicht
04.08.2025
Frist (Submission)
21.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77231400 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Forstwirtschaft
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen der Kohlenstoffinventur 2027 (CI 27) in drei Losen. Eigentumsartenübergreifend sind in den Wäldern in ganz Thüringen in den Jahren 2026 und 2027 an insgesamt ca. 1.060 Waldtraktecken der Bundeswaldinventur Aufnahmen nach Aufnahmeanweisung der CI 27 durchzuführen. Die Aufnahmen der CI 27 an Waldtraktecken beinhalten die Erfassung der Ist-Koordinaten des Eckenmittelpunktes sowie weiterer beschreibender Daten, die Einmessung von Waldrändern, eine Vorrats-, eine Verjüngungs- sowie eine Totholzinventur und die Erhebung der Bestockungsstruktur.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
11.05.2026
Ende
31.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
10 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).