Umsatz - Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr überein-
stimmt in den Jahren 2023, 2024 und 2025, einen jährlichen Umsatz mit vergleichbaren Tätigkeiten i.H.v. 250.000,00 EUR (ohne Mehrwertsteuer) erzielt hat. Die Bedingung ist auch erfüllt, wenn ein einzelnes Jahr darunter liegt, aber der Jahresumsatz sich im Durchschnitt der vorgenannten Jahre ergibt.
Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über infrastrukturelle Dienstleistungen in
Parkhäusern, Tiefgaragen oder sonstigen Parkierungsanlagen, insbesondere mit Haus-
meistertätigkeiten, Reinigungsleistungen, Objektrundgängen, technischer Bereitschaft
sowie Unterstützung bei der Sicherstellung eines geordneten und sicheren Betriebsablaufs.