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Wohnquartier Nord Hugo-Köcke-Weg Westerland/Sylt - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 5-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Gemeinde Sylt · Sylt OT Westerland · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Bei dem Projekt handelt es sich um ein bestehendes Wohnquartier in Westerland auf Sylt, dass im Rahmen einer Überplanung erweitert und verdichtet werden soll. Durch ein städtebauliches Gutachterverfahren wurde die städtebauliche Figur des künftigen Wohnquartiers bereits geplant. Auf dem 37.726 qm großen Grundstück werden ca. 280 Wohneinheiten in überwiegend mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern realisiert. Ein Architekturbüro ist mit der architektonischen Entwurfsplanung der Gebäude beauftragt. Zusammen mit den Architekten werden 4 – 5 Gebäudetypen entwickelt, die wiederum aus Gebäudemodulen bestehen, um auf diese Weise den erforderlichen Wohnungsmix zu erfüllen, als auch viele Wiederholungsfälle zu realisieren. Durch die geplante Modulbauweise sollen mittels Standardisierung, die Grundrisse optimiert und die Planung minimiert werden. Diese Vorgehensweise führt zu einer Verringerung der Baukosten. Nach heutigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass Im 1. Bauabschnitt (BA) alle Gebäudemodule, die im Wohnquartier errichtet werden sollen, geplant werden. Aus diesem Grunde fallen die Leistungsphasen 1-7 für die Tragwerksplanung (TWP) und die technischen Ausrüstungen ELT und HLS nur für den 1. BA an. Die Gebäude sind als massive, nichtunterkellerte, mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser mit Satteldach geplant. Die Wärmeversorgung wird durch eine Heizzentrale mit Nahwärmenetz sichergestellt. Mittels Hausübergabestationen wird die Wärme in die Gebäude geführt und erwärmt diese über Flächenheizung (Fußbodenheizung). Die Trinkwarmwasserbereitung ist dezentral durch Elektro-Durchlauferhitzer geplant. Der notwendige Luftwechsel soll durch eine zentrale Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung sichergestellt werden. Die erforderliche Zuluft soll dabei über Fensterrahmenlüfter geführt werden. Es ist beabsichtigt, folgende Leistungen auszuschreiben und (stufen-/Bauabschnittsweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, 1. BA (LP 5-9) mit Option
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 5-9) für ein Wohnquartier in Westerland/Sylt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 50% 50 %Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 50%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden.
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Personelle Besetzung - Gewichtung 30% 30 %Qualität
Personelle Besetzung - Gewichtung 30%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden
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Honorarangebot - Gewichtung 20% 20 %Preis
Honorarangebot - Gewichtung 20%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Bewertungsmethode kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt:in zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden, liegt vor. 2.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 3.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
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Gesamtjahresumsatz
n einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz (max. das zweifache des Auftragswerts) netto des Bewerbers für Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 1.000.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 1.000.000 EUR/a und ≥ 500.000 EUR/a (2,5 Punkte), - Jahresmittel < 500.000 EUR/a (0 Punkte).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2021-2025) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (netto, Kgr. 300+400 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 abgeschlossenen (d. h. in Betrieb genommenen) Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2021 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Wichtung 90 %. Referenzprojekte, welche vor 2021 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen erfüllt sein: Referenzprojekte 1-3: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise (keine Einfamilienhäuser) (7,5 Pkt.). - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde (7,5 Pkt.). - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 3 Mio. € netto (max. 7,5 Pkt.). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-8 gemäß § 34 HOAI erbracht (max. 7,5 Pkt.). Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen
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Durchschnittliche Personalstärke
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 4 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 4 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte), - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohneVorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 764 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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