AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Objektplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Bad Zwischenahn, Bad Zwischenahn
- Veröffentlicht
- 08.08.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 347.642 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Rahmenvereinbarung
- Ja
Beschreibung
Der in 2014 außer Betrieb genommene Wasserturm in Bad Zwischenahn ist ein Baudenkmal, dessen Dach als Aussichtsplattform genutzt wurde. Er liegt in zentraler Lage auf einer parkähnlichen Grünfläche und ist in massiver Mauerwerks- und Stahlbetonbauweise hergestellt. Die Erschließung erfolgte bislang über eine Stein- bzw. Betontreppe bis zum 3. Geschoss und über eine Holztreppe bis auf das Dach. Im 5. Geschoss befindet sich der nicht mehr in Nutzung stehende Wassertank aus Stahlbeton. Das Gebäude bedarf grundsätzlich einer umfassenden Sanierung, insbesondere des Verblendmauerwerks mit allen Fenstern und sämtlicher tragender Wände und der Betonbauteile. Das Ziel der zu planenden Baumaßnahme ist die Sanierung und somit der Erhalt des Baudenkmals. So sollen künftig die Aussichtplattform und die einzelnen Geschosse barrierefrei der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In den unteren Geschossen bis unter den Wassertank sollen Räume für kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, ehrenamtliches Engagement und Vereinsarbeit geschaffen werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 30.06.2024
- Ende
- 31.12.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Planungsgruppe Ems-Elbe GmbH
- Vertragsabschluss
- 10.07.2024
- Zuschlagsentscheidung
- 28.06.2024
- Angebotsspanne
- 347.054 – 503.934 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.