AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planung zur Sanierung Gebäude Bereich KSE
Stammdaten
- Auftraggeber
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Sondershausen
- Veröffentlicht
- 29.10.2025
- Frist (Submission)
- 10.12.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 417.181 €
- Rahmen-Maximum
- 500.617 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Zur Sicherung des Folgenutzungsstandards und zur Aufwertung der Objekte in Sondershausen beabsichtigt der Eigentümer, als Projektträger die bauliche Grundsanierung des Gebäudekomplexes „Petersenschacht“. Insbesondere betrifft dies vorhandene Schäden an der Gebäudesub-stanz (Dach/Fassade), die Grundleitungen, Gebäudegründung sowie Sanierung der Fenster. Als weitere Leistung sind Planungsleistungen zur Verkehrssicherung weiterer im Eigentum der LMBV befindlichen Gebäude zu erbringen. Dies betrifft die Standorte Elbingerode, Harzgerode, Wimmelburg, Bischofferode und Wipperdorf. Es gilt der Leistungsumfang gemäß HOAI 2021 für die Leistungsbilder: - §34 Gebäude und Innenräume (Anlage 10 Punkt 10.1 HOAI) - §39 Freianlage (Anlage 11 Punkt 11.1 HOAI) - §43 Ingenieurbauwerke (Anlage 12 Punkt 12.1 HOAI) - §47 Verkehrsanlagen (Anlage 13 Punkt 13.1 HOAI) - §51 Tragwerksplanung (Anlage 14 Punkt 14.1 HOAI) - §55 Technische Ausrüstung (Anlage 15 Punkt 15.1 HOAI)
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2026
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.12.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.