AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 17:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9af2045a-abd8-4c2c-8d03-9633fef257bb/

Freiraumplanung Grünes Band und Wildnissaum Golm

Notice-ID: 9af2045a-abd8-4c2c-8d03-9633fef257bb · Procedure-ID: dcefff86-7788-4f06-a2c3-4f4092a601bf

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement, Potsdam
Veröffentlicht
17.06.2026
Frist (Submission)
28.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71400000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung des Teilprojektes 03 des Förderprogrammes *Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel. Das Planungsgebiet liegt in Golm, einem Ortsteil im westlichen Potsdam. Planungsgrundlage sind der B-Plan 129 "Nördlich in der Feldmark" und der B-Plan Go 9/96.1 "Großer Plan 1A". Zu dem Gebiet wurde im Zeitraum von 2014 bis 2017 ein Freiraumkonzept erstellt dessen Inhalte im Planungsprozess geprüft und integriert werden soll.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.09.2026
Ende
31.07.2027
Verlängerungsoption
bis zu 17× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).