AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.05.2026 10:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9af85a29-15c4-42e3-a1b2-ca80735fc88d/

Generalplanerleistungen

Notice-ID: 9af85a29-15c4-42e3-a1b2-ca80735fc88d · Procedure-ID: 344cb90e-fef8-4efb-a30c-0c2f33dff71d

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Hochbauamt Ulm, Ulm
Veröffentlicht
22.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.470.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Flugplatz Laupheim, Walpertshofer Straße, Laupheim, Neubau Gebäude 201, Generalplanerleistungen, Beabsichtigt ist die Beauftragung von Generalplanerleistungen für drei Neubauvorhaben an den Standorten Flugplatz Laupheim und Bundeswehrstandort Ummendorf. Es sollen zwei Dienstgebäude und ein Lagergebäude entstehen. Die Planung mit BIM wird vorausgesetzt. Eine Projektskizze ist Verfahrensbestandteil. Die Generalplanerleistungen beinhalten folgende Leistungsbilder jeweils für jedes der drei Bauvorhaben: Objektplanung Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstug jeweils in den Leistungsphasen 2,3,5,6,7 und 8 der HOAI.

Vertragslaufzeit

Beginn
22.12.2025
Ende
01.04.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
22.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).