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Trägerschaft für eine Anlaufstelle für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Bezirk Reinickendorf
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Der Bezirk Reinickendorf sucht einen Träger für die Anlaufstelle das Büro für Bürgerbeteiligung. Die Anlaufstelle bildet ein Scharnier zwischen Verwaltung und Stadtgesellschaft. Daher soll sie sowohl mit Personal aus der Verwaltung als auch einem Träger besetzt werden, der die Anbindung an die Stadtgesellschaft gewährleisten kann und für adressatengerechte Kommunikation und Beratung sorgt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird ein Träger für das Büro für Bürgerbeteiligung im Bezirk Reinickendorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
Berücksichtigung von Referenzen (vergleichbare Projekte) und von Organisation, Qualifikation, Fähigkeit zum vernetzten Arbeiten, Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals, sowie Qualität des eingereichten Konzeptes
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Preis 40 %
Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
• Erfahrung und Expertise in Bürgerbeteiligungsverfahren sind vorhanden (möglichst aktuelle Referenzen bitte beilegen). • Kenntnisse über den aktuellen Stand des Leitlinienverfahrens liegen nach Möglichkeit vor. • Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über akademisch oder durch Erfahrung erworbenes bzw. vertieftes Wissen zur formellen und informellen Bürgerbeteiligung. • Der Träger kann die Anbindung an die Zivilgesellschaft gewährleisten, und ist außerdem in der Bevölkerung akzeptiert. • Der Träger verfügt über die notwendigen Erfahrungen und kennt die Instrumente zur Aktivierung von bisher nicht oder wenig durch Beteiligung erreichte Gruppen. • Der Träger ist mit der Berliner Stadtpolitik und der Verwaltungsstruktur vertraut. • Neben Deutsch sind weitere Sprachkenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschenswert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
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Zuschlag oeffentlichevergabe.de
Vergabeergebnis — Auftrag wurde erteilt oder Verfahren beendet.
Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.
1 Veröffentlichung
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