Mehr Details
Generalsanierung Rems-Murr Kliniken Schorndorf
Rems-Murr-Kliniken gGmbH · Winnenden · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Bauwesen & Infrastruktur →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Rems-Murr-Kliniken gGmbH beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10.1, Leistungsphasen 5 bis 7 für die "Generalsanierung Rems-Murr-Kliniken Schorndorf". Das Projekt teilt sich in Vorabmaßnahmen (Station 1, ZPA, Labor), die Hauptmaßnahme (Funktionsneubau) sowie die Leistungen "Kapelle" und "BOS-Funkausstattung". Vorabmaßnahmen: Die Vorabmaßnahmen ZPA, Station 1 und Labor befinden sich derzeit noch in der baulichen Umsetzung. Mit der Fertigstellung der Station 1 können die Vorabmaßnahmen demnach voraussichtlich bis Juli 2026 abgeschlossen werden. Zum aktuellen Stand sind ca. 95 % der Bauleistungen der Vorabmaßnahmen ausgeschrieben und vergeben. Lediglich Kleingewerke (bspw. Schreiner, Textilien) und Eigenbeschaffungen (bspw. Handfeuerlöscher, Beschilderung, Schließanlage) sind noch offen. Die bereits erfolgten Vergaben und noch ausständigen Ausschreibungen können der Anlage Z entnommen werden. Der Anlage x (Planliste AWARO gesamt) und der Anlage y (Planliste AWARO Architekt) kann der aktuelle Planstand entnommen werden. Hauptmaßnahme: Parallel zu den Vorabmaßnahmen wird seit Anfang 2024 die Hauptmaßnahme durchgeführt. Die Erdarbeiten nebst Betonage der Bodenplatte sind bereits fertiggestellt. Derzeit werden die Rohbauarbeiten im UG und EG ausgeführt. Der Rohbau wird nach aktuellem Stand Ende des Jahres 2025 fertig gestellt sein. Die bauliche Fertigstellung ist gemäß aktuellem Terminplan für September 2027 vorgesehen. Zur Hauptmaßnahme sind bislang ca. 24 % vergeben, unter anderem die bauvorbereitenden Maßnahmen (Rodung, Abbruch) sowie der Erd- und Rohbau nebst Gerüstbauarbeiten, Aufzugsanlagen und Fassade. Die Gewerke Fenster sowie der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Kälte), Medizin-Technik und Innenausbau (Trockenbau, Estrich, etc.) sind noch nicht vergeben. Die bereits erfolgten Vergaben und noch ausständigen Ausschreibungen können der Anlage Z entnommen werden. Zus
Vollständige Beschreibung (3.131 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
-
✏️ Änderung
s. Auftragsgegenstand und zusätzliches Konzept BOS (Bestand)
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Objektplanung Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 5-7) sowie Leistungsphasen 1-8 für Kapelle und BOS-Funkausstattung im Rahmen der Generalsanierung der Rems-Murr Kliniken Schorndorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Baden-Württemberg passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung: - Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB; - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung ei-nes solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB; - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB; - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Ge-richts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie aus-reichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Auch dürfen bestehende Verträge mit diesen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nicht weiter erfüllt werden. Dies betrifft: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln. Hiervon sind ausweislich der Vorschrift auch Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, erfasst. Erforderlich ist daher eine Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft - nicht unter den o.g. Personenkreis fallen; - keine Kapazitäten von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen des o.g. Personenkreises in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Gesamtjahresumsatz
Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-
Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 für Gebäude und Innenräume für Klinikgebäude oder sonstige vergleichbare Gebäude aus dem Gesundheitswesen mit unterschiedlichen Funktionsanforderungen;
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte mit Angaben zu: - Auftragsbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat; - öffentlicher oder privater Auftraggeber (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse); - Angabe des Gegenstandes der Referenz in Bezug auf die Inhalte des Projektes (Objektplanung der Gebäude und Innenräume); - Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung) und Aufnahme Gebäudebetrieb nach der Sanierung/Umbau des Gebäudes; - Angabe der Herstellkosten der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:(2018-12) - Angabe des Gegenstandes der Leistungen; - Projektbeschreibung. Als vergleichbar angesehen werden in Betrieb genommene Referenzprojekte, die die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10.1, mindestens der ganz wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7, für den Neubau von Klinikgebäuden, sonstigen vergleichbaren Gebäuden aus dem Gesundheitswesen oder Labor-/Forschungsgebäuden, jeweils mit unterschiedlichen Funktionsanforderungen, zum Gegenstand haben. Die Herstellkosten der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276 müssen mindestens EUR 30 Mio. betragen haben. Der Beginn der Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2018 liegen. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen ist nicht erwünscht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 28.07.2025 s. Auftragsgegenstand und zusätzliches Konzept BOS (Bestand) aktuell
- Frist 14.07.2025 Original-Veröffentlichung
- 15.07.2025 s. Auftragsgegenstand und zusätzliches Konzept BOS (Bestand)
- 12.06.2025 Original-Veröffentlichung
-
Wertung
Angebote werden geprüft
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.688 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →