Für alle Eignungskriterien gilt:Der Bieter, sowie seine zugehörigen Nachunternehmer, müssen eine Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen abgeben (siehe Formblatt 124 in den Vergabeunterlagen) oder die Präqualifizierungsnummer im Angebotsschreiben nennen. Die jeweiligen Bestätigungen / Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertem Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
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Folgende Unternehmensbezogene Unterlagen werden im Zuge der Eigenerkärung verlangt (siehe hierzu auch Formblatt 216 der Vergabeunterlagen):
•• Umsatz:
Es ist eine Erkärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
•• Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erkärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetztlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet.
Falls erklärt wird, dass ein Insolvenzplan vorliegt, ist auf Verlangen ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen.
•• Erkärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
•• Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialvesicherung:
Falls der Bieter in die engere Wahl kommt, wird die Vorlage folgender Bescheinigungen notwendig:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG