Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigten Arbeitskräfte mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (eigenes Personal, keine Verwaltungskräfte) hervorgeht. In dieser Eigenerklärung sollen die Bewerber auch die jeweilige Anzahl der Personen, die nach dem Recht des Herkunftslands die Berufsbezeichnung "Architektin/Architekt", "Stadtplanerin/Stadtplaner" und "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" führen dürfen (z. B. durch Eintragung in die Architektenliste bzw. Stadtplanerliste einer Architektenkammer), angeben. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) im Jahresdurchschnitt 10 oder mehr Arbeitskräfte mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (eigenes Personal, keine Verwaltungskräfte), einschließlich aller Architekten, Stadtplaner, Landschaftsarchitekten, beschäftigt hat. BG werden hier als Ganzes betrachtet.