AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/9b33093f-3e77-4388-ac46-132291dc4b3e) · Abgerufen am 04.10.2026 17:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9b33093f-3e77-4388-ac46-132291dc4b3e/

Neubau ICE-Werk Dortmund-Hafen: VP 30 Außenanlagen (Oberbau, Tief-, Kanal-, Leitungs-, Straßenbau)

Notice-ID: 9b33093f-3e77-4388-ac46-132291dc4b3e · Procedure-ID: 561165ab-4581-4acb-878f-3f05d3962de6

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DB Fernverkehr AG (Bukr 13), Frankfurt Main
Veröffentlicht
07.07.2026
Frist (Submission)
24.03.2025
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
45234100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Vertragswert
50.760.794 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Für das neue ICE-Werk Dortmund-Hafen werden folgende Leistungen erforderlich. Das Vergabepaket Außenanlagen umfasst Oberbau-, Tief-, Kanal- und Straßenbau-Leistungen: 1. Gleisanlage: ca. 18 km konventioneller Oberbau , 70 einfache Weichen und 3 DKW 2. Erdbau mit flächigem Bodenaustausch oder -verbesserung und PSS mit Tiefenentwässerung 3. Kabeltiefbau der Gleisanlage 4. Straßenbau inkl. Kabeltiefbau im Straßenbereich und Regenentwässerung 5. unter der Straße befindlichen Trink-, Löschwasser- und Abwasseranlagen

Vertragslaufzeit

Beginn
23.09.2025
Ende
30.06.2027

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
08.09.2025 (168 Tage nach Frist)
Zuschlagsentscheidung
27.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).