AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=876205) · Abgerufen am 11.09.2026 05:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9b5932a4-8f4b-4118-9031-4921fdce35cb/

Sicherheitsschränke zur Aufbewahrung und Aufladung von Geräten mit Lithium-Ionen-Akkus

Notice-ID: 9b5932a4-8f4b-4118-9031-4921fdce35cb · Procedure-ID: a4f58c55-b7b1-4eab-8c01-a1f19342e477

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
15.07.2026
Frist (Submission)
14.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35111500 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von bis zu 16 bzw. 335 Sicherheitsschränken für die sichere Aufbewahrung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren nebst Aufladefunktionalität. Die Lieferleistung wird ergänzt durch eine variable Wartungskomponente.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Bedarf THW

Laufzeit
36 Monate

Los 2 — Bedarf BPOL

Laufzeit
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).