AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 14:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9b6f90b3-148c-4370-8390-9e30198b7b8f/

Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung

Notice-ID: 9b6f90b3-148c-4370-8390-9e30198b7b8f · Procedure-ID: c384d24c-0872-4a77-b2cc-12b45544be2b

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Eichstätt, Eichstätt
Veröffentlicht
29.02.2024
Frist (Submission)
04.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
open
CPV-Code
66510000
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
32014L0024
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag/Gruppenvertrag über eine arbeitgeberfi-nanzierte betriebliche Krankenversicherung für die Beschäftigten des Landkreises Eichstätt in Form einer Gruppenversicherung ohne Altersbegrenzung mit der Möglichkeit privater Fortführung nach dem Ausscheiden aus dem Angestelltenverhältnis mit dem Landkreis Eichstätt und dem Einbezug von Familienangehörigen als Selbstzahler, ohne weiterer Gesundheitsprüfung. Gefordert wird unter anderen ein Versicherungsschutz mit Leistungen: - im ambulanten Bereich - für zahnärztliche Behandlungen einschl. Zahnersatz und Zahnprophylaxe - Sehhilfen - osteopathischen Behandlungen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
01.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
87 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Nachprüfungsstelle, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).