AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erneuerung EÜ Reutebachgasse Strecke 4000 km 205,091
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Frist (Submission)
- 15.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45221112 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Eisenbahnüberführung (Strecke 4000; km 205,091) über die Reutebachgasse in Freiburg (Breisgau) soll im Jahr 2027 erneuert werden. Die Erneuerung des aufzuweitenden Bauwerks (neue lichte Weite 9,00 m) soll unter dem Einsatz von Hilfsbrücken erfolgen. Dabei sind zwei Totalsperrungen auf dem Streckenabschnitt Gundelfingen - Freiburg Hbf vorgesehen. In der ersten knapp einwöchigen Sperrpause im Juni 2027 ist der bestehende WIB-Überbau und Teile des Widerlagers zurückzubauen, Verbauten und Gründungen für die Hilfsbrücken herzustellen, sowie die Hilfsbrücken einzubauen. Im Anschluss an die Sperrpause (Strecke ist in Betrieb) sind vsl. 12 Ortbetonbohrpfähle zur Gründung des neuen Bauwerks, Fundamente, Widerlager und Stützwände herzustellen (ca. 460 m³ Beton). Die neuen WIB-Überbauten und Randkappen (ca. 36 to Walzträger und rd. 120 m³ Beton) sind in erhöhter Lage auf Traggerüsten herzustellen. In der zweiten rund fünftägigen Sperrpause im Oktober 2027 sind die Hilfsbrücken auszubauen, die WIB-Überbauten inkl. Randkappen einzuschieben und die Lärmschutzwände auf den neuen Überbauten zu verbauen. Die Stadt Freiburg stellt als Kreuzungspartner im Anschluss an die Erneuerung der EÜ den Straßenbau im Bereich der Reutebachgasse her.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 11.02.2027
- Ende
- 30.06.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.