AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 13:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9b7dc31e-e61d-46cb-8f7d-f25f3140aa9f/

Generalplanungsleistungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern in 01159 Dresden, Clara-Viebig-Straße 2/Tharandter Straße 30a (Vergabenummer VOEK 464-24)

Notice-ID: 9b7dc31e-e61d-46cb-8f7d-f25f3140aa9f · Procedure-ID: e3086c51-35ff-47c5-b4d9-59cb19c679da

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
23.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern in 01159 Dresden, Clara-Viebig-Straße 2/Tharandter Straße 30a. Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Leistungen für den gesuchten Generalplaner in nachfolgend genannte 4 Teilpakete (vgl. Losbeschreibung) in stufenweiser Beauftragung zu vergeben und anschließend ab der Leistungsphase 5 HOAI die Planungs- und Bauleistungen an einen Generalunternehmer in einem separaten Vergabeverfahren zu vergeben

Vertragslaufzeit

Beginn
20.10.2025
Ende
01.09.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).