Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Görlitz
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Görlitz.
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Abfallwirtschaftsbetrieb · Rotenburg (Wümme) · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Kostenlos beobachten →Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Behandlung und Verwertung des im Landkreis erfassten Sperrmülls durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt); die Anlieferung erfolgt durch den AG.
Branche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) schreibt die Behandlung und Verwertung von Sperrmüll mit einem geschätzten Auftragswert von ca. 2,47 Mio. EUR aus.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 8× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Pos. 1: Behandlung und Verwertung Jahrespreis (netto) für die Behandlung und Verwertung gemäß Leistungsverzeichnis. Pos. 2: etwaiger Erlös für aussortiertes Altholz Der Bieter kann für von ihm aussortiertes Altholz unter Pos. 2 im Leistungsverzeichnis freiwillig einen Verwertungserlös, den er an den Auftraggeber auskehrt, anbieten. Dieser Erlös wird abgezogen und vermindert die Angebotssumme; er ist daher mit einem Minuszeichen zu versehen. Diese Position muss nicht angeboten werden. Sofern sie mit einer Null versehen wird, gilt sie als nicht angeboten. Auch eine Eintragung mit einem positiven bzw. gar keinem Vorzeichen, wird als nicht angeboten gewertet. Sofern ein Erlös mit negativem Vorzeichen angeboten werden soll, muss zudem die Menge in Massenprozent, für welche der Erlös gelten soll, eingetragen werden. Der eingetragene Mengenanteil gilt als Mindestanteil für die Vertragslaufzeit; höhere Anteile werden zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Es ist eine Preisanpassung für den Erlös vorgesehen (siehe Kap. 2.4.6 der Leistungsbeschreibung); der Erlös kann sich jedoch nie zu einer Zuzahlung des Auftraggebers wandeln.
Kosten Pos. 3 bis 5: etwaige Kosten für CO2-Zertifikate Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt den nationalen Emissionshandel, der auch Abfallverbrennungsanlagen umfasst. Die Betreiber müssen über ihre Treibhausgasemissionen aus der fossilen Verbrennung berichten, Emissionsberechtigungen kaufen und diese bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben. Im Falle einer thermischen Verwertung der Gesamtmenge oder von Sortierfraktionen kann daher unter der Pos. 3, 4 und/oder 5 im Leistungsverzeichnis der Mengenanteil an der Gesamtmenge in Prozent angegeben werden, für den CO2-Zertifikate gemäß BEHG erworben werden müssen und für den der Auftraggeber die Kosten gemäß Kap. 2.4.7 der Leistungsbeschreibung trägt. Der jeweils angegebene Anteil ist für die Vertragslaufzeit als Maximalmenge verbindlich, was bedeutet, dass der Auftraggeber für weitere Mengenanteile keine Zertifikatskosten tragen wird. Geringere Mengenanteile werden hingegen in der Abrechnung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Dabei kann je nach Behandlungsverfahren zwischen folgenden Abfallschlüsselnummern differenziert werden: - 20 03 07: Sperrmüll; bewertungsrelevanter Einheitspreis = 35,38 EUR/Mg. Dieser Abfallschlüssel gilt für Mengenanteile des Sperrmülls, die einer direkten thermischen Verwertung zugeführt werden. - 19 12 12: sonstige Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen; bewertungsrelevanter Einheitspreis = 30,84 EUR/Mg. Erfolgt vor der thermischen Verwertung zunächst eine Vorsortierung des Sperrmülls, gilt dieser Abfallschlüssel für alle Sortierfraktionen, außer Altholz. - 19 12 07: Altholz A III; bewertungsrelevanter Einheitspreis = 8,45 EUR/Mg. Im Falle einer Vorsortierung, gilt dieser Abfallschlüssel für die Sortierfraktion Altholz. Die Einheitspreise (netto) für die Angebotsbewertung errechnen sich aus den Standardwerten der EBeV 2030, Anlage 2, Teil 5, Nr. 5 "Sperrmüll", Nr. 3 "Sortierreste aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung" und Nr. 6b "Altholz AIII, AIV, PCB" mit einem Wert von 65 EUR/Mg CO2 aus dem BEHG. Im Vertragsvollzug gleiten die Preise gemäß Kap. 2.4.7 der Leistungsbeschreibung. Transportkostenbewertung Für die Abschätzung der Transportkosten, die dem Auftraggeber für die Abfallanlieferung beim Auftragnehmer entstehen werden, erfolgt eine Bewertung nach den unten dargestellten Maßstäben. Ausgangspunkt für die Transportrouten ist die BAB A1 Abfahrt Elsdorf (Nr. 48), welche ungefähr im Kreis-Schwerpunkt liegt. Dabei wird die jeweils richtige Fahrbahnseite für die entsprechende Fahrtrichtung ausgewählt. Zielpunkt ist die vom Bieter angegebene Adresse der Anlage gemäß Kap. 4.3 der Bieterangaben. Wenn der Bieter mehrere Anlagen vorsieht, hat er dort anzugeben, zu welchem Mengenanteil die Anlagen innerhalb der Vertragslaufzeit jeweils genutzt werden sollen. Die ermittelten Transportkosten werden dann anhand der Anteile gewichtet. Es ist auch erlaubt, eine Umschlaganlage, an die der Auftraggeber anliefern kann, anzugeben. Die Ermittlung des Transportaufwands erfolgt mit dem Routenplaner "Reiseplanung.de". Unter "Routeneinstellungen" werden folgende Festlegungen getroffen: - Optimierung: optimal - Fahrzeug: LKW (40 t), Diesel, Euro 6 - Vermeiden: keine Auswahl Die vom Routenplaner berechnete Zeit für die Strecke wird für die Ermittlung der Nettokosten herangezogen, weiterhin werden folgende Kennwerte und Kostenbestandteile für alle Bieter pauschal angesetzt: - Aufnehmen und Abkippen pro Umlauf: 1 h - Tonnage je Umlauf: 16 Mg - Rüstzeit: 0,25 h pro Tag - Tagesbetriebszeit inkl. Rüstzeit: 8 bis 12 Stunden (Diese Größe ist relevant für die Zahl der Umläufe, welche mit einem Fahrzeug pro Tag erledigt werden können. Sie wird so eingestellt, dass inkl. Rüstzeit eine Tagesbetriebszeit von 8-12 h erreicht wird. Sofern dies nicht möglich ist [z. B. bei einem Zeitbedarf von mehr als 6 h je Umlauf], wird mit halben Umläufen gerechnet [bei 7 h je Umlauf wird also mit 1,5 Umläufen entsprechend einer Tagesbetriebszeit von 1,5 x 7 + 0,25 = 10,75 h gerechnet].) - Fahrzeugkosten pro Tag: 200 EUR - Personalkosten pro Stunde: 22 EUR - Treibstoffkosten: 0,65 EUR/km - Fährkosten in veröffentlichter Höhe - Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn: 15 % Die Mautgebühren können vom Routenplaner angezeigt werden und werden in dieser Höhe übernommen. Die vom Auftraggeber im Zuge der Angebotsauswertung ermittelten Transportkosten dienen nur der Bewertung der Angebote und sind nicht Gegenstand des Vertragsvollzuges.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe sind, anzugeben.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen.
Angaben jeweils für 2025, 2024, 2023 und Mittelwert 2023-2025:
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe sind, anzugeben.
Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Sperrmüllbehandlung (Bieter und/oder Unterauftragnehmer als Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe)
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 (Sperrmüll). Beigefügt als Anlage zum Angebot.
Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt.
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe sind, anzugeben.
Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben.
Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen.
BL 2 Referenzen (mindestens eine Referenz; auch Unterauftragnehmer als Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe)
Der Bieter/Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen für die Sortierung, Behandlung oder Verwertung von Sperrmüll anzugeben.
Mit Angabe:
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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