AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 12:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9bb1a630-e1ba-4df2-9c0b-ac28ca2b987b/

Rathaus Eschborn Baulogistik

Notice-ID: 9bb1a630-e1ba-4df2-9c0b-ac28ca2b987b · Procedure-ID: fb15f8f4-da6d-4262-bf63-979d53e89198

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Eschborn, Eschborn
Veröffentlicht
20.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Eschborn gestaltet in Teilen den Innenstadtbereich neu. Die Baustelle befindet sich im Bereich des Rathauses der Stadt Eschborn (PLZ 65760) im Main-Taunus-Kreis in Hessen. Eschborn grenzt unmittelbar an den Nordwesten der Stadt Frankfurt am Main an. Das Bauprojekt umfasst zum einen den Neubau einer zweigeschossigen Stadthalle mit zeitgemäß nutzbaren Räumen. Zweiter Bestandteil ist die Bücherei, die künftig einen eigenen Platz auf dem Westerbach erhält. Durch den neuen Ort wird mehr Raum vor dem Rathaus geschaffen und Bildung wird zu einem zentralen Thema auf dem Rathausplatz. Dritter Bestandteil ist die Sanierung und technische Ertüchtigung sowie die Erweiterung des Rathauses. Künftig werden alle ausgelagerten Bereiche der Verwaltung wieder im Rathaus Platz finden.

Vertragslaufzeit

Periode
32 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate
Bürgschaft
erforderlich

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).