AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2W5BGP/documents) · Abgerufen am 19.08.2026 01:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9bbcc4eb-2906-45e2-ad93-29c549e99299/

Neubau Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, und Notfallzentrum" der UMG Gewerk- Tiefengründung

Notice-ID: 9bbcc4eb-2906-45e2-ad93-29c549e99299 · Procedure-ID: 40cbf9dc-87d0-484b-a37e-64cdff8f963d

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Stammdaten

Auftraggeber
Baugesellschaft UMG mbH, Göttingen
Veröffentlicht
10.02.2025
Frist (Submission)
11.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
18.493.212 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der AN Tiefengründung hat Leistungen im Zusammenhang mit den geplanten Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen (Neubau eines Schmutz- und Regenwasserleitungssystems und Anschluss an das bestehende Kanalsystem), zu denen auch der Rückbau des das Baufeld diagonal kreuzenden Microtunneling gehört. Des Weiteren hat der AN Tiefengründung die geplante Bohrpfahlgründung des geplanten Neubaus herzustellen, die vom AN Tiefengründung geothermisch zu aktivieren sind (Geothermie). Im Übrigen wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.05.2025
Ende
15.07.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).