AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 01:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9bd379f2-c005-426d-954f-9e1a5b2eddca/

Ersatzneubau Schul- und Sporthalle Schnelldorf -Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI

Notice-ID: 9bd379f2-c005-426d-954f-9e1a5b2eddca · Procedure-ID: 095d314a-dcc3-4207-9731-da919d9048a3

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Schnelldorf, Schnelldorf
Veröffentlicht
13.02.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Die Gemeinde Schnelldorf plant den Ersatzneubau einer Schul- und Sporthalle (24,00 x 44,00 m, ca. 2.610 qm BGF) am Standort „Östlich der Grundschule Schnelldorf“ in Schnelldorf. Gemäß vorliegender Kostenschätzung wird von ca. 6,2 Mio. € brutto für die KG 300+400 und ca. 0,6 Mio. € brutto für die KG 500 (Ausbaustufe 1) ausgegangen. Gemäß Fördervorgaben muss das Bauvorhaben am 31.12.2025 fertiggestellt sein, so dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsleistungen begonnen werden muss. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.02.2024
Ende
01.01.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
05.02.2024
Zuschlagsentscheidung
25.01.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).