AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 20:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9bda98d1-adc3-4677-9b36-d88ba71e9feb/

Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Etagenbetten, Elektrogeräten, Spülenschränken sowie Möbeln

Notice-ID: 9bda98d1-adc3-4677-9b36-d88ba71e9feb · Procedure-ID: 19ef667e-8a0e-4ff0-91ee-fb5cd136b8c6

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Unstrut-Hainich, Mühlhausen/Thüringen
Veröffentlicht
17.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39000000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätztes Rahmen-Volumen
58.120 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt Rahmenvereinbarungen für die Gemeinschaftsunterkunft in Obermehler (GUO), Unterbringungen in Mühlhausen und Staatlichen Schulen im Unstrut-Hainich-Kreis abzuschließen. Die Vergabe erfolgt in 4 Losen. Los 1: Etagenbetten Los 2: Elektrogeräte Los 3: Spülenschränke Los 4: Möbel Der Bieter kann für ein Los, mehrere oder alle Lose ein Angebot einreichen. Für jedes Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner geschlossen.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.11.2024
Ende
31.08.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer (4)
CID medic Deutschland GmbH · ETL Schlegel GmbH · Happy-Hartmann GmbH · SAXHO Guest Supplies GmbH
Vertragsabschluss
14.01.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (4)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).