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Upgrade Multifunktionsanzeiger
Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden · Sachsen · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Beschreibung
Upgrade von Multifunktionsanzeigen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für die Lieferung und Installation von Upgrades für Multifunktionsanzeigen durch die Dresdner Verkehrsbetriebe AG.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Produkt 68 %Qualität
Eine konkrete Ausgestaltung erfolgt erst mit Aufforderung zum indikativen Angebot.
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Preis 32 %
Eine konkrete Ausgestaltung erfolgt erst mit Aufforderung zum indikativen Angebot.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Beantwortung der Kriterien ist vom Bewerber selbst vorzunehmen und in der Unterlage Referenzfragebogen auszufüllen. Es erfolgt die Bewertung der Referenzen in drei Teilen: Teil A und Teil B: Durch den Bewerber sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes drei vergleichbare Referenzen einzureichen. Es erfolgt die Vergabe von 10 Punkte je vergleichbarer Referenz. Sollten weniger als drei Referenzen eingereicht werden, führt dies nicht zum Ausschluss, jedoch können dann nur die eingereichten Referenzen bewertet werden. Nicht eingereichte Referenzen werden somit mit "0" Punkten bewertet. Für jede Referenz darf lediglich ein einzelnes Projekt als Referenzprojekt angegeben werden. Das heißt die Beantwortung / Referenzangaben der jeweiligen unterschiedlichen Kriterien je geforderter Referenz (Referenz 1 - 3) müssen für die jeweilige geforderte Referenz vom selben Referenzprojekt stammen. Durch den Bewerber sind die entsprechenden Angaben je Referenz in der Unterlage Referenzfragebogen selbst auszufüllen. Zudem sollte durch den Bewerber zu jeder Referenz ein entsprechender Referenzsteckbrief mit den entsprechenden Angaben und weiteren Details eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 22 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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