AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9c0eeb9e-7071-41e7-a652-c1d939d493ef/

Innenstadt am Wasser - Stadthafen Nordhorn - Freianlagen

Notice-ID: 9c0eeb9e-7071-41e7-a652-c1d939d493ef · Procedure-ID: b28c170a-748d-4c22-8c6f-83b0dbc55613

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nordhorn, Nordhorn
Veröffentlicht
22.01.2026
Frist (Submission)
24.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45241000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Nordhorn plant die Umgestaltung des ehemaligen ZOB-Areals zum neuen Innenstadthafen als Teil des Leitprojekts "Innenstadt am Wasser". Kerninhalte sind Erneuerung Regenwasserkanal, Herstellung Schmutzwasserkanal samt Erneuerung einer Pumpstation, Einbau von Sicherheitspollern, Herstellung Beleuchtung und Gestaltung der Freianlagen. Ziel ist die städtebauliche Transformation der vormals versiegelten Fläche in ein attraktives Wasserquartier mit hoher Aufenthaltsqualität, das zur Vitalisierung der Innenstadt sowie zur Stärkung von Tourismus, Gastronomie und Einzelhandel beiträgt.

Vertragslaufzeit

Periode
20 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).