AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/9c12a9ea-0961-4207-8757-70e362aa8d2a) · Abgerufen am 03.08.2026 10:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9c12a9ea-0961-4207-8757-70e362aa8d2a/

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von allgemeinem Büromaterial (Los 1) und Kopierpapier (Los 2)

Notice-ID: 9c12a9ea-0961-4207-8757-70e362aa8d2a · Procedure-ID: 304fd78c-17da-4782-986c-2ea47adfe846

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Stammdaten

Auftraggeber
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung, Rostock
Veröffentlicht
29.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30192700 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Auftragsvolumen (Rahmen)
293.174 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Lieferung von allgemeinem Büromaterial (Los 1) und Kopierpapier (Los 2) für die Stadtverwaltung Rostock, Fachbereiche sowie zentrale Einrichtungen

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Hugo Hamann GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
28.10.2025
Angebotsspanne
27.918 – 35.095 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).