AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 11:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9c23d9e8-3bba-4886-bae8-19db75a3bedd/

Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Ultratiefkühlgeräten

Notice-ID: 9c23d9e8-3bba-4886-bae8-19db75a3bedd · Procedure-ID: 22143c94-b7ed-46ed-8a8e-73de9b82eb49

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Universität Heidelberg, Heidelberg
Veröffentlicht
07.06.2024
Frist (Submission)
08.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39711124 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von energieeffizienten, besonders sparsamen Ultratiefkühlschränke bzw. Ultratiefkühltruhen, die eine Probenlagerung bei bis zu -86°C ermöglichen. Die zu beschaffenden Geräte dürfen nicht mehr als 90 kWh Strom pro Woche verbrauchen und sollten ggf. ein anerkanntes Energiesparlabel tragen. Die Geräte müssen ggf. mit entsprechenden Edelstahlablagen ausgestattet und bis zum Aufstellungsort geliefert werden. Die Lieferzeit je System beträgt maximal 8 Wochen. Vor-Ort-Service und telefonische Unterstützung sind erwünscht. Die Abmessungen der Geräte dürfen 1 m * 1 m * 2 m (Länge * Breite * Höhe) nicht überschreiten.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).