AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Einführung und Bereitstellung einer Portallösung für eine medienbruchfreie Unterstützung der Bewerbungs- und Stipendiatenprozesse im Studienwerk
Stammdaten
- Auftraggeber
- Heinrich-Böll-Stiftung e.V., Berlin
- Veröffentlicht
- 16.05.2025
- Frist (Submission)
- 17.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72250000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 275.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die hbs setzt seit etwa 18 Jahren das ERP-System MS Dynamics NAV (ehem. Navision) ein. Die Software kommt sowohl in der Berliner Stiftungszentrale zum Einsatz als auch in den derzeit über 35 Auslandsbüros im Rahmen der Finanzplanung und des -controlling. Ein ERP-System (sog. Enterprise Resource Planning) unterstützt Unternehmen - so auch die hbs - dabei, Geschäftsprozesse zu automatisieren und sie dadurch effizient zu planen, steuern und verwalten. Derzeit ist das vorgenannte ERP-System auch im Studienwerk im Einsatz. Die Funktionen und Workflows dieser Teilgebiete basieren zum größten Teil auf Eigenentwicklungen und hbs-spezifischen Anpassungen der Software. Bis zum anstehenden Ende des herstellerseitigen Supportzeitraums Anfang 2027 muss das System erneuert sein. Vor diesem Hintergrund wurden die Anforderungen des Studienwerks an eine Fachanwendung erhoben. Leistungsgegenstände sind insbesondere die Projektbegleitung und Implementierung, sowie Produktivsetzung, Support und Lizenzbereitstellung (SaaS) der Portallösung. IT-Lösung, die die Mindestanforderungen an die Software (s. Anlage 1) im Standard enthalten müssen und ohne Zusatzentwicklungen abbildet. Zudem beschreibt das vorliegende Dokument die Anforderungen an die zur Gesamtleistung gehörenden Dienstleistungen.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Die Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.