AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 06:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9c8720ff-68e5-49d2-b4e0-39e20a8bf15c/

Neuerrichtung eines klimaneutralen Verwaltungsgebäudes - Baugrube, Spundwände, Wasserhaltung

Notice-ID: 9c8720ff-68e5-49d2-b4e0-39e20a8bf15c · Procedure-ID: 9c8720ff-68e5-49d2-b4e0-39e20a8bf15c

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Stormarn, Bad Oldesloe
Veröffentlicht
13.02.2026
Frist (Submission)
18.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Kreis Stormarn plant die Errichtung eines klimaneutralen Verwaltungsgebäudes auf der Gründung des bestehenden Gebäudes Mewesstraße 22–24 in 23843 Bad Oldesloe. Gegenstand dieser Ausschreibung sind im Wesentlichen folgende Leistungen: - Erdaushub zur Erstellung der Baugrube - Bodenaustausch zur Verbesserung des Baugrundes unter Einsatz von klassifiziertem, ungebundenen Beton-RC-Materials - Herstellen der Baugrubenumfassung mittels durchgesteifter Spundwand - Offene Wasserhaltung zur Trockenhaltung der Baugrube - HDI-Verpressarbeiten zwischen Bestandsbodenplatte und Spundwand

Vertragslaufzeit

Beginn
06.04.2026
Ende
13.09.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).