AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 22:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9c8ac502-51da-4c6e-aedb-bf1ea91d51e3/

Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose

Notice-ID: 9c8ac502-51da-4c6e-aedb-bf1ea91d51e3 · Procedure-ID: 341a5e23-efb2-4018-aa26-96d610c3f50b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Laatzen, Laatzen
Veröffentlicht
01.07.2026
Frist (Submission)
06.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85312000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Dienstleistungsauftrag für den Betrieb- und die Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerberinnen, Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose in der Hildesheimer Str. 305 und 305 A in 30880 Laatzen für einen festen Zeitraum: Der Vertrag wird geschlossen für die Zeit ab dem ersten Kalendertag des nächsten Monats nach Zuschlagserteilung, wobei zwischen Zuschlagserteilung und Betriebsaufnahme ein Zeitraum von min-destens vier Wochen liegen muss, für eine Laufzeit von mindestens drei - maximal aber sechs - Jahren.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.10.2029
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).