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Lieferung von einem Abfallsammelfahrzeug mit Drehtrommelaufbau (Hecklader)
Stadtverwaltung Weimar · Weimar · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 02.09.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Lieferung von einem Abfallsammelfahrzeug mit Drehtrommelaufbau (Hecklader) für die Sammlung von Haus- und Biomüll Baugruppe 1 Fahrgestell Baugruppe 2 Abfallsammelbehälter - Drehtrommel Baugruppe 3 Schüttung für Abfallbehälter gem. DIN 840-1 und DIN 840-3 Baugruppe 4 Identifikationssystem
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Drehtrommelaufbau (Hecklader).
- Das Fahrzeug ist für die Sammlung von Haus- und Biomüll bestimmt und besteht aus mehreren Baugruppen wie Fahrgestell und Abfallsammelbehälter.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
- Der CPV-Code 34144510 deutet auf Spezialfahrzeuge hin.
Die Stadtverwaltung Weimar schreibt die Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Drehtrommelaufbau (Hecklader) aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 Pkt.
Preiskriterium
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Qualität 25 Pkt.
Technische Wertung
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Qualität 15 Pkt.
Umweltkriterien (Verbrauch, Schadstoffemissionen)
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Qualität 10 Pkt.
Lieferzeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Nachweise gemäß § 46 VgV - Absatz 3 Nr. 1 - Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten drei Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben. - Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen). Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3625,48/124_ld_2019.pdf
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweise gemäß § 44 VgV - Absatz 1: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben. Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen). Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3625,48/124_ld_2019.pdf
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 02.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.346 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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