Offenes Verfahren Fahrzeuge & Fuhrpark
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Lieferung von einem Abfallsammelfahrzeug mit Drehtrommelaufbau (Hecklader)

Stadtverwaltung Weimar · Weimar · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber

Angebote bis 02.09.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)

Beschreibung

Lieferung von einem Abfallsammelfahrzeug mit Drehtrommelaufbau (Hecklader) für die Sammlung von Haus- und Biomüll Baugruppe 1 Fahrgestell Baugruppe 2 Abfallsammelbehälter - Drehtrommel Baugruppe 3 Schüttung für Abfallbehälter gem. DIN 840-1 und DIN 840-3 Baugruppe 4 Identifikationssystem

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Fahrzeuge & Fuhrpark

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Drehtrommelaufbau (Hecklader).
  • Das Fahrzeug ist für die Sammlung von Haus- und Biomüll bestimmt und besteht aus mehreren Baugruppen wie Fahrgestell und Abfallsammelbehälter.
  • Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
  • Der CPV-Code 34144510 deutet auf Spezialfahrzeuge hin.

Die Stadtverwaltung Weimar schreibt die Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Drehtrommelaufbau (Hecklader) aus.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Lieferung von einem Abfallsammelfahrzeug mit Drehtrommelaufbau für die Sammlung von Haus- und Biomüll
  • Preis 50 Pkt.

    Preiskriterium

  • Qualität 25 Pkt.

    Technische Wertung

  • Qualität 15 Pkt.

    Umweltkriterien (Verbrauch, Schadstoffemissionen)

  • Qualität 10 Pkt.

    Lieferzeit

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Nachweise gemäß § 46 VgV - Absatz 3 Nr. 1 - Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten drei Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben. - Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen). Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3625,48/124_ld_2019.pdf

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Nachweise gemäß § 44 VgV - Absatz 1: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben. Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen). Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3625,48/124_ld_2019.pdf

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 02.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 5.346 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 303.070 €
Median 474.317 €
Oberes Quartil 607.590 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 02.09.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)
Vergabenummer 600.58-35/26
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber Stadtverwaltung Weimar
Standort Weimar, Thüringen
Veröffentlicht 02.08.2026
CPV-Codes (2) 34144510 · Transportmittel
34144511 · Transportmittel
(Was ist das?)
Erfüllungsort Weimar, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 21.09.2026 – 21.06.2027
Bindefrist (?) 19 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 2.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 161.626 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Fahrzeuge & Fuhrpark mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.821 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 35%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Thüringen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadtverwaltung Weimar. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadtverwaltung Weimar, Weimar

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

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