AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhaltsreinigung und Grundreinigung der Liegenschaften der Stadt Wesseling 2026/2028
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Wesseling - Der Bürgermeister, Wesseling
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- Frist (Submission)
- 18.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen: - Unterhaltsreinigung - Sonderreinigung Die Leistungen fallen in zwei Losen an. Die Aufteilung der Lose ist unter mengenmäßigen, örtlichen und fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Hinweis: Die Losbezeichnungen lauten bewusst Los 7 und Los 8. Es handelt sich hierbei nicht um ein Versehen. Die anderen Lose sind nicht Bestandteil dieser Vergabe. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbe-schreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los oder beide Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Objekte mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Objekten ist nicht vorgesehen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2026
- Ende
- 30.06.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 8× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.