Nachunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern für Planungsdisziplinen ist zulässig.
Beabsichtigt ein Bewerberteam, einen Subunternehmer einzusetzen, ist der vorgesehene Subunternehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrages namentlich und verbindlich zu benennen.
Zudem ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser dem Bewerberteam die erforderlichen Kapazitäten für die Dauer des Wettbewerbs und für den Fall einer sich ggf. anschließenden Beauftragung zur Verfügung stellt.
Für die über Eignungsleihe abgedeckten Disziplinen müssen die benannten Subunternehmer die fachlichen Anforderungen in gleicher Weise erfüllen wie sonstige Mitglieder des Bewerberteams.