AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Übernahme und Verwertung von kommunalen Abfällen aus dem Landkreis Südliche Weinstraße
Stammdaten
- Auftraggeber
- Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) des Landkreises Südliche Weinstraße, Landau in der Pfalz
- Veröffentlicht
- 09.09.2025
- Frist (Submission)
- 16.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen in einem Umfang von ca. 10.000 Mg pro Jahr — Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in einem Umfang von ca. 6.200 Mg pro Jahr — Übernahme und Entsorgung von Bauschutt in einem Umfang von ca. 950 Mg pro Jahr und Porenbeton in einem Umfang von ca. 135 Mg pro Jahr vom Wertstoffwirtschaftszentrum Nord — Übernahme und Entsorgung von Bauschutt in einem Umfang von ca. 390 Mg pro Jahr und Porenbeton in einem Umfang von ca. 70 Mg pro Jahr vom Wertstoffwirtschaftszentrum Süd
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Landkreis Südliche Weinstraße
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Los 2 — Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Südliche Weinstraße
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 1× verlängerbar
Los 3 — Übernahme und Entsorgung von Bauschutt und Porenbeton vom Wertstoffwirtschaftszentrum Nord
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 1× verlängerbar
Los 4 — Übernahme und Entsorgung von Bauschutt und Porenbeton vom Wertstoffwirtschaftszentrum Süd
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 54 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.