AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/9ce7414f-2ec4-4172-933c-aca7ef0efd23) · Abgerufen am 06.09.2026 05:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9ce7414f-2ec4-4172-933c-aca7ef0efd23/

S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg - Bad Oldesloe; PFA 1; VE15.3; EÜ Luetkensallee

Notice-ID: 9ce7414f-2ec4-4172-933c-aca7ef0efd23 · Procedure-ID: 9eb7722c-466a-432d-8164-6c364211921d

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
25.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221112 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg - Bad Oldesloe; PFA 1; VE15.3; EÜ Luetkensallee Die Erweiterung der Eisenbahnüberführung Luetkensallee erfolgt als Rahmenbauwerk in Stahlbetonbauweise als Erweiterung des analogen Bestandsbauwerks. Der Neubau erfolgt in Ortbetonbauweise ohne Einsatz von Hilfsbrücken in Endlage. Während der Bauarbeiten wird der Betrieb auf der Strecke 1120 aufrechterhalten. Die bestehende nördliche Rampe und Treppe werden abgebrochen und barrierefrei erneuert.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.01.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
22.11.2024
Zuschlagsentscheidung
11.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).