AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 06:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9d03a229-82bd-40d2-8152-79ece578733f/

Gesamtschule Rosenhöhe - Sanierung SEK I / Planungsleistung Außenanlagen

Notice-ID: 9d03a229-82bd-40d2-8152-79ece578733f · Procedure-ID: a8fe51f0-a35a-405d-920f-f8300d6db3e8

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen, Bielefeld
Veröffentlicht
08.05.2025
Frist (Submission)
11.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Stadt Bielefeld beabsichtigt die Sanierung der Sekundarstufe I der GES Rosenhöhe und schreibt hierfür Leistungen der Freiraumplanung aus. Ziel der Planung ist die Schaffung eines großen Angebotes an multifunktional nutzbaren Frei- und Pausenflächen, das den Anforderungen einer inklusiv arbeitenden Ganztagsschule entspricht. Die Außenanlagen sollen Flächen für bewegungsintensive Aktivitäten als auch Flächen für Ruhe und Kon-zentration aufweisen. Auch eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität soll bei der Planung berücksichtigt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.06.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).