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Gewerk Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten BT ABCE
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH · Bad Lippspringe · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Bauwesen & Infrastruktur →Beschreibung
Das Bauvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Bauteile A, B, C und E der Bestandsliegenschaft Klinik Martinusquelle. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Betriebs. Die Sanierung beinhaltet insbesondere die Dämmung von Dachflächen und Kellerdecken, den Austausch aller Fenster- und Türelemente sowie die Fassadendämmung gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und regenerativem Fernwärmenetz. Gegenstand dieser ausgeschriebenen Maßnahme sind die Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten an den Bauteilen A,B,C und E. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Demontagen aller vorhandenen Dachaufbauten und die nachfolgende Montage der neuen Dachaufbauten. Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Baukran, Abbrucharbeiten Bestandsdächer, Gerüstarbeiten und Absturzsicherungen, Dachaufbau, Entwässerung, Absturzsicherungen. Alle Arbeiten erfolgen unter EFRE-Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die weiteren Angaben dieser Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsbedingungen (Teil C), verwiesen.
Änderungen am Verfahren
4 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
Aufgrund des Feiertags am 14.05.2026 (Christi Himmelfahrt) wurde die Frist zur Einreichung der Angebote auf den 15.05.2026, 12:00 Uhr, verschoben.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Die Frist zur Einreichung der Angebote wurde mit Blick auf die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen des Leistungsverzeichnisses (Teil B.1) auf den 14.05.2026, 12:00 Uhr, verlängert.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Die Frist zur Einreichung der Angebote wurde mit Blick auf die zwischenzeitlich erfolgte Beantwortung der Bieterfragen auf den 07.05.2026, 12:00 Uhr, verlängert.
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✏️ Änderung
Die Bindefrist wurde auf 60 Tage korrigiert (siehe 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe).
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand sind Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten an den Bauteilen A, B, C und E einer Klinik.
- Die Leistungen umfassen Demontage, Montage, Baustelleneinrichtung, Abbruch, Gerüstbau und Absturzsicherungen.
- Alle Arbeiten müssen unter Einhaltung von EFRE-Förderbedingungen durchgeführt werden.
- Die Ausschreibung ist Teil einer umfassenden energetischen Sanierung des Klinikgebäudes.
Die Ausschreibung betrifft Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten im Rahmen der energetischen Sanierung von Gebäudeteilen einer Klinik.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das vorliegende Verfahren erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A - Abschnitt 2 (VOB/A-EU) im Rahmen eines offenen Verfahrens. Die wesentlichen Merkmale des Verfahrens sind wie folgt: 1. Offenes Verfahren: Alle interessierten Bieterinnen und Bieter haben die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl der Angebote. 2. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an dem Verfahren setzt die Erfüllung spezifischer Eignungskriterien voraus, die in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben sind. Hierzu zählen unter anderem Nachweise über fachliche Qualifikationen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie Referenzen. 3. Fristen: Die Angebote müssen bis zum Fristdatum eingereicht werden. Die genaue Frist ist in der EU-Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen angegeben. 4. Bewertungskriterium: Die eingereichten Angebote werden gemäß § 127 Abs. 5 GWB gemäß dem in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterium Preis (100 Prozent) bewertet. 6. Transparenz: Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis (Alleiniges Zuschlagskriterium) 100 Pkt.Preis
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 5 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des alleinigen Zuschlagskriteriums Preis (100 Prozent) erteilt. Die Punkte für den Angebotspreis werden, wie folgt, ermittelt: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
4. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.4) über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes durch Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt zunächst die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
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Eintragung Berufsregister
8. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.8) zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Einrichtung. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.5) darüber, ob (a) ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und (b), ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
1. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.1) über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
10. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.10) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
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Qualitätsmanagement
6. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.6), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
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Qualitätsmanagement
7. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.7) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
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Qualitätsmanagement
9. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.9) über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
2. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.2) über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu sind zwei vergleichbare Referenznachweise (gem. Vordruck Eignung.2) mit folgenden Angaben vorzulegen: (a) Ansprechpartner; (b) Art der ausgeführten Leistung; (c) Auftragssumme; (d) Ausführungszeitraum; (e) stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; (f) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; (g) stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; (h) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); (i) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer). Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
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Durchschnittliche Personalstärke
3. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.3) über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
5 Veröffentlichungen
- Frist 15.05.2026 Aufgrund des Feiertags am 14.05.2026 (Christi Himmelfahrt) wurde die Frist zur Einreichung der Angebote auf den 15.05.2026, 12:00 Uhr, verschoben. · in TED EU + oev
- Frist 11.05.2026 Die Frist zur Einreichung der Angebote wurde mit Blick auf die zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen des Leistungsverzeichnisses (Teil B.1) auf den 14.05.2026, 12:00 Uhr, verlängert. · in TED EU + oev
- Frist 07.05.2026 Die Frist zur Einreichung der Angebote wurde mit Blick auf die zwischenzeitlich erfolgte Beantwortung der Bieterfragen auf den 07.05.2026, 12:00 Uhr, verlängert. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 27.04.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 27.04.2026 Die Bindefrist wurde auf 60 Tage korrigiert (siehe 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe).
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.774 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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