AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 12:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9d1c7bfc-da56-43d9-8881-b2e4fc08a3f6/

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen für 6 Bundesliegenschaften in Nordrhein-Westfalen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund, VOEK 310-24

Notice-ID: 9d1c7bfc-da56-43d9-8881-b2e4fc08a3f6 · Procedure-ID: f217cbe0-3683-4033-afee-687899fd2444

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
31.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90630000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
218.881 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 1 Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Dortmund Los 2 Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Sendenhorst Los 3 Winterdienstleistungen für 2 Bundesliegenschaften in Bonn Los 4 Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Bad Honnef Los 5 Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Siegburg

Lose

5 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.09.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
28.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).