AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Umweltbundesamt - Dahlemer Dreieck Haus 1 - Raumlufttechnische Anlagen - Vergabe 1548/2026
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in, Berlin
- Veröffentlicht
- 22.06.2026
- Frist (Submission)
- 28.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
VE_KKE 42011_Kühlzellen/Klimakammer - Raumlufttechnische Anlagen Allgemeine Informationen: Zur Ausschreibung kommen die Kühlzellen/Klimakammern für die Ausstattung des Ersatzneubaus. Diese unterliegen u.a. folgenden besonderen regulatorischen Anforderungen: - DIN EN 378 Kältemaschinen und Flüssigkeitskühlsätze - Geplante Montagedauer: 8 KW Die Kühlzellen sind an die bauseits vorhandenen Medien und Zuleitungen (Sanitär, Elektro usw.) betriebsfertig inkl. Erstprüfung nach VDE/DVGW Richtlinien, mit entsprechender Dokumentation anzuschließen. Leistungen / Bestandteile: - 2 Ultratiefkühlzellen -40°C jeweils mit -2°C Vorraum - 1 Kühlzelle 4°C - 1 Klimakammer ohne klimatechnische Ausstattung - gesamte Einrichtung betriebsfertig zu übergeben Besonderheiten: - Halogenfreiheit Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung – Laufzeit: 4 Jahre Beginn und Ende der Auftragsausführung: Ausführungsbeginn: Innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch die Auftraggebenden, die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 01.09.2026 zugehen. Beginn 38. KW 2026 Ende 10. KW 2027 Verbindliche Einzelfristen
Vertragslaufzeit
- Periode
- 6 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 50 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.