AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-190d99d0c5f-2ab1a89a4d14896b) · Abgerufen am 18.10.2026 18:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9d45c0fa-3eac-4476-a766-fd00f07bd466/

Ölspurbeseitigung AS Freiburg 2025/2026

Notice-ID: 9d45c0fa-3eac-4476-a766-fd00f07bd466 · Procedure-ID: 845c6492-a612-4244-9c29-38ca49030cb0

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest, Stuttgart
Veröffentlicht
23.07.2024
Frist (Submission)
28.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90611000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ölspurbeseitigung AS Freiburg 2025/2026 (4 Lose)

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Ölspurbeseitigung AM Freiburg

Erfüllungsort
Freiburg

Los 2 — Ölspurbeseitigung AM Efringen-Kirchen

Erfüllungsort
Efringen-Kirchen

Los 3 — Ölspurbeseitigung AM Engen

Erfüllungsort
Engen

Los 4 — Ölspurbeseitigung AM Rottweil

Erfüllungsort
Zimmern ob Rottweil

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
64 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).