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Los 1: Büromaterial sowie Los 2: Hängehefter
Studierendenwerk München Oberbayern · München · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBüromaterialRahmen 341.000 €🏆 MUP Bürohandels GmbH · Fulda
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Los 2 VergebenHängehefterRahmen 27.500 €🏆 Saueracker GmbH & Co. KG · Nürnberg
- MUP Bürohandels GmbH · Fulda Mittleres Unternehmen
- Saueracker GmbH & Co. KG · Nürnberg Kleines Unternehmen
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung umfasst Büromaterial (Los 1) und Hängehefter (Los 2) für das Studierendenwerk München Oberbayern.
- Es werden Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Unternehmen pro Los angestrebt.
- Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre.
- Der geschätzte Gesamtwert der Ausschreibung beläuft sich auf 331.005,52 EUR.
- Bieter sollten die Lieferfähigkeit für alle Betriebsstellen des Auftraggebers sicherstellen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung aller Betriebsstellen des Studierendenwerks München Oberbayern und der Kinderkrippen des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen mit Büromaterial in zwei Losen (Los 1: Büromaterial, Los 2: Hängehefter). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem (1) Unternehmen je Los. Die Laufzeit beginnt am 01.05.2026 und endet zum 30.04.2028. Es besteht eine einmalige Option auf Verlängerung um zwei Jahre, längstens bis zum 30.04.2030. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wurde. Nach der optionalen Verlängerung endet das Vertragsverhältnis automatisch zum 30.04.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent erreicht ist auch vor Ablauf der oben genannten Frist.
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📅 Laufzeit endet am 30.04.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis: max. 90 Punkte
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Qualität nach Wichtigkeit
Umweltfreundliche Lieferung: max. 6 Punkte
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Qualität nach Wichtigkeit
Versandverpackung: max. 4 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, EMail oder elektronisch über das E VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 331.006 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 50 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) MUP Bürohandels GmbH · Saueracker GmbH & Co. KGAuftragsvolumen (Rahmen) 368.500 €1 Veröffentlichung
- 21.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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