AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 07:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9d5e0f57-144b-45c8-93f8-ee3213bf815a/

Gemeinde Poing: Beschaffung von Schul-IT (01) - VHV

Notice-ID: 9d5e0f57-144b-45c8-93f8-ee3213bf815a · Procedure-ID: e1794086-fbd6-4c6a-8e1c-85b727bdeb59

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Poing, Poing
Veröffentlicht
19.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
32424000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Poing beabsichtigt im Rahmen des DigitalPakts (Bayern dBIR) die Beschaffung von IT-Leistungen für Schulen, deren Sachaufwandsträger sie ist. Der Auftraggeber ist Sachaufwandsträger von drei Grund- und Mittelschulen. Diese sind die Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule (kurz: APS), die Grundschule am Bergfeld (kurz: GSB) und Grundschule an der Karl-Sittler-Straße (kurz: GSKS). Die Schulen werden von unterschiedlichen Schulleitungen geleitet und befinden sich jeweils an eigenen Standorten in Poing. Die Schulgebäude sind baulich nicht miteinander verbunden. Keine der Schulen verfügt über einen eigenen Ansprechpartner bzw. Administratoren für die IT. Der Verantwortungsbereich dafür liegt bei den Mitarbeitern des SG Z 2 Informations- und Kommunikationstechnik der Gemeinde Poing. Die Schul-IT wird in zwei (2) Fachlosen beschafft: Los 1: Netzwerktechnik für zwei (2) Schulen (APS und GSB) Los 2: Server für eine (1) Schule (APS) Die Leistung wird nach vorangegangenem erfolglosen offenen Verfahren im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 5 a.E. VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in der/den Leistungsbeschreibung/en und den Vertragsurkunden.

Lose

2 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).