AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.04.2026 07:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9d61a9f9-b2c6-44c7-9eb0-699bdbc8bb86/

BLB NRW Köln/ Rheinische-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn / Grundinstandsetzung Physikalisches Institut/ SiGeKo Koordination

Notice-ID: 9d61a9f9-b2c6-44c7-9eb0-699bdbc8bb86 · Procedure-ID: 0115af08-fb9b-45de-8420-e926e43f73b5

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Stammdaten

Auftraggeber
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln, Köln
Veröffentlicht
11.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Physikalische Institut der Universität Bonn soll umgebaut, modernisiert und saniert werden. Zukünftig soll das Gebäude aus acht Bauteilen bestehen. Für Bauteil II ist ein Ersatzneubau geplant. Die Grundinstandsetzung des Physikalischen Institutes beinhaltet im Einzelnen insbesondere folgende übergreifende Maßnahmen: 1. Brandschutzmaßnahmen 2. Erneuerung der TGA und Elektroanlagen 3. Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Barrierefreiheit 4. Schadstoffsanierung 5. Neustrukturierung der bestehenden Gebäudeflächen 6. Errichtung eines Ersatzneubaus für bestehende Laborflächen

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Alle Angebote ausgeschlossen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).