AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.04.2026 00:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9d786d72-7b6e-431c-9259-e64234710d00/

Robotic Process Automation - RPA

Notice-ID: 9d786d72-7b6e-431c-9259-e64234710d00 · Procedure-ID: 8b0062d9-eb92-4269-ac36-c55bc639bc5f

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Hochschule Ingolstadt , Ingolstadt
Veröffentlicht
10.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48921000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
245.294 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Diese Ausschreibung bezieht sich auf die Beschaffung einer modularen Robotic-Process Automation (RPA) Software sowie die Bereitstellung umfassender Beratungsleistungen. Ziel ist die Automatisierung von Geschäftsprozessen innerhalb unserer Organisation um Effizienz, Genauigkeit und Geschwindigkeit zu verbessern. Die Beratungsleistungen umfassen die Installation der Software, Implementierung von Software-Robotern, Beratung bezüglich der Auswahl geeigneter Prozesse für die Automatisierung, Prozessmanagement sowie den Aufbau eigener RPA-Kompetenzen innerhalb der Organisation.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.03.2025
Ende
09.03.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Lunatec GmbH
Vertragsabschluss
10.03.2025
Zuschlagsentscheidung
25.02.2025
Angebotsspanne
245.294 – 289.330 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).