AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://abruf.bi-medien.de/D453770895) · Abgerufen am 11.08.2026 05:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9d8062d3-c8b4-46f4-8314-105001fda6bc/

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Gestellung von Servicepersonal im Veranstaltungsbereich in drei Losen

Notice-ID: 9d8062d3-c8b4-46f4-8314-105001fda6bc · Procedure-ID: 1e220f56-8ef3-419a-a7e8-c664a0650d1d

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Stammdaten

Auftraggeber
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund, Berlin
Veröffentlicht
15.04.2024
Frist (Submission)
23.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79620000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rahmen-Maximum
3 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Zurverfügungstellung von Personalkapazitäten (Arbeitnehmerüberlassung) gemäß Auflistung der einzelnen Berufsqualifikationen (siehe Leistungsbeschreibung) für Veranstaltungen innerhalb der Räumlichkeiten des Auftraggebers. Die Leistungen werden in insgesamt drei Losen vergeben, die folgende Leistungsinhalte umfassen: Los 1: Service und Barkraft Los 2: Cleaner, Auf- und Abbauer Los 3: Garderoben/Hostessenpersonal

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2024
Ende
31.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).