AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beratungs- und Entwicklungsleistungen zur Migration auf S/4HANA und SAP Analytics (6 Lose: Programmsteuerung (Los 1), Projekt KAP&LOG – übergreifende Projektsteuerung (Los 2), Projekt KAP&LOG – KAP-Scope (Los 3), Projekt KAP&LOG – LOG-Scope (Los 4), Projekt SAP Analytics (Los 5), Projekt SAP Berechtigungen (Los 6))
Stammdaten
- Auftraggeber
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR, Berlin
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- Frist (Submission)
- 11.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Leistungsgegenstand der Ausschreibung umfasst die Beratungs- und Entwicklungsleistungen zur Migration auf S/4HANA und SAP Analytics (6 LOSE: Programmsteuerung (Los 1), Projekt KAP&LOG – übergreifende Projektsteuerung (Los 2), Projekt KAP&LOG – KAP-Scope (Los 3), Projekt KAP&LOG – LOG-Scope (Los 4), Projekt SAP Analytics (Los 5), Projekt SAP Berechtigungen (Los 6)).
Lose
6 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 30.09.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).