Los 1 – Unterhaltsreinigung
Im Rahmen der Auswertung des TW‘s werden die Angaben der Bewerber in TW Anlage 2.1 zum Qualitäts- und Beschwerdemanagement sowie zu den Referenzen mit je 15 Punkten (ungewichtet) bewertet. Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 15 Punkte (gewichteter Punktwert). Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat. Voraussetzung für die Punktevergabe ist die Erfüllung sämtlicher Mindestanforderungen.
Wird eine Erklärung nicht eingereicht bzw. nicht abgegeben, erhält der Bewerber für dieses Auswahlkriterium für den Teilnahmewettbewerb 0 Punkte.
Punktevergabe:
II. Qualitätsmanagement
Der Bewerber hat die Qualitätsprüfung für Verwaltungsgebäude in Form eines Konzeptes darzustellen. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:
Es handelt sich um zwei verschiedene Verwaltungsgebäude mit einer Gesamtfläche von ca. 4.500,00 m².
Die Beschreibung des Bewerbers zum Q-management wird mit maximal 15 Punkten (ungewichtet) bewertet. Die erreichten Punkte werden anschließend mit 40 % gewichtet.
Punktevergabe:
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1. Laufende Qualitätsprüfung im Rahmen der Unterhaltsreinigung
- Keine Aussage zu den Q-prüfungen = 0 Punkte
- Q-Prüfung wird durch die Reinigungskräfte in Eigenkontrolle durchgeführt = 1 Punkt
- Q-Prüfung erfolgt durch den/die Vorarbeiter*in oder Objektleiter*in = 2 Punkte
- Q-Prüfung erfolgt durch eine/n unabhängige/n und objektive/n Qualitätskontrolleur*in, der/die im laufenden Betrieb nicht in dem Auftrag involviert ist = 3 Punkte
2. Umfang und Häufigkeit der Qualitätsprüfung (objektbezogen)
- Keine Aussage zum Umfang und Häufigkeit der Q-Prüfung oder der Umfang ist geringer als 12 Kontrollen pro Jahr und/oder weniger als 30 Minuten pro Kontrolle. = 0 Punkte
- Mindestens 12 Kontrollen pro Jahr (mindestens 1 x monatlich). Der Zeitaufwand mindestens 30 Minuten pro Kontrolle. = 1 Punkt
- Mindestens 24 Kontrollen pro Jahr (mindestens 2 x monatlich). Der Zeitaufwand mindestens 30 Minuten pro Kontrolle. = 2 Punkte
- Mindestens 50 Kontrollen pro Jahr (mindestens 1 x wöchentlich). Der Zeitaufwand mindestens 30 Minuten pro Kontrolle. = 3 Punkte
3. Dokumentation der Qualitätsprüfung
- Keine Aussage zur Dokumentation = 0 Punkte
- Sämtliche Kontrollen werden dokumentiert und in Papierform spätestens 5 Werktage nach Durchführung eingereicht = 1 Punkt
- Die Kontrollen werden dokumentiert und spätestens 5 Werktage nach Durchführung in digitaler Form eingereicht = 2 Punkte
- Die Kontrollen werden dokumentiert und spätestens am nachfolgenden Werktag nach Durchführung in digitaler Form eingereicht = 3 Punkte
4. Darstellung der Auswirkung aufgrund der Ergebnisse der Q-Prüfung
- Keine Aussage zu der Auswirkung der Kontrollen auf die operative Leistung = 0 Punkte
- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden quartalsweise detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung = 1 Punkt
- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden mindestens 1 x monatlich detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung. Hierzu gehören zum Beispiel Schulungsmaßnahmen, die entsprechend in Schriftform gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen sind = 2 Punkte
- Die Ergebnisse der Q-Prüfung werden mindestens 2 x monatlich detailliert ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung beinhalten bei Schlechtleistung konkrete Vorschläge beziehungsweise Maßnahmenpläne zur unverzüglichen Verbesserung der Leistung. Hierzu gehören zum Beispiel Schulungsmaßnahmen, die entsprechend in Schriftform gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen sind = 3 Punkte
5. Schulung und Weiterbildung der Mitarbeitenden
- Das Unternehmen fördert die Weiterbildung der Mitarbeitenden nicht = 0 Punkte
- Das Unternehmen zeigt auf, dass es die Weiterbildung der Mitarbeitenden fördert = 1 Punkt
- Das Unternehmen macht detaillierte Ausführungen zu einem Weiterbildungskonzept seiner Mitarbeitenden = 2 Punkte
- Das Unternehmen zeigt ein umfangreiches und strukturiertes Weiterbildungskonzept auf und gibt Beispiele dazu = 3 Punkte
III. Beschwerdemanagement
Die Beschreibung des Bewerbers zum Umgang mit Mängelrügen (Beschwerdemanagement) wird mit maximal 15 Punkten (ungewichtet) bewertet.
Die Angaben zum Beschwerdemanagement fließen anschließend zu 20 % in die Bewertung ein.
Punktevergabe:
- Keine Aussage zum Beschwerdemanagement = 0 Punkte
- Das Konzept ist nicht im Detail nachvollziehbar und unvollständig dargestellt. Keine konkreten Aussagen zum zeitlichen Rahmen der Beseitigung von Mängelrüge oder die Beseitigung von Mängeln erfolgt später als am nächsten Werktag nach Bekanntgabe. = 5 Punkt
- Das Konzept ist nachvollziehbar und vollständig dargestellt. Die Beseitigung von Mängelrügen erfolgt grundsätzlich am nächsten Werktag nach Bekanntgabe = 10 Punkte
- Das Konzept ist im Detail nachvollziehbar und vollständig dargestellt. Die Beseitigung von Mängelrügen erfolgt am selben Werktag nach Bekanntgabe = 15 Punkte
IV. Referenzobjekte
Der Bewerber sollte 3 Referenzen für die Unterhaltsreinigung ab 2022 über vergleichbare Aufträge vorlegen. Information zur Vergleichbarkeit: Bei dem hiesigen Auftrag handelt es sich um zwei verschiedene Verwaltungsgebäude mit einer Gesamtfläche von circa 4.500,00m².
Es können für drei Referenzprojekte maximal 15 Punkte erreicht werden (ungewichteter Punktwert). Die Referenzprojekte fließen anschließend zu 40 % in die Bewertung ein.
Bei Angabe von weniger als drei Referenzen reduziert sich die maximal erreichbare Punktzahl entsprechend.
Die KBS wird grundsätzlich mit allen Referenzkunden in Kontakt treten. Eine negative Bewertung führt zu einer entsprechenden Kürzung der Gesamtpunktzahl.
Referenzen, die nicht über einen vergleichbaren Auftragsinhalt verfügen oder älter als drei Jahre sind (vor 2022), erhalten 0 Punkte.